Rh. Küchler unterbreitet dem Rat, aufgrund seiner Akteneinsichtnahme (siehe Tagesordnungspunkt 4), folgenden Lösungsvorschlag: 

 

„Entweder ist durch entsprechende Verhandlungen der Vertrag dahingehend einvernehmlich zur verändern (das Bayer-Kreuz, in der Denkmalliste als B9 ausgewiesen, dem § 2 des Vertrages zuzuordnen und im §3 zu streichen) oder eine einseitige „Änderungskündigung“ auszusprechen. Aus heutiger Sicht sind sich m.E. Stadt und Bayer einig in dem Bestreben, das Bayer-Kreuz zu erhalten. Über die Modalitäten ist zu sprechen. Der vorliegende Vertrag gewährt allerdings keine Sicherheit. Deshalb kann nur eine Unterschutzstellung das Bayer-Kreuz dauerhaft sichern.“

 

Nach einer ausgiebigen Diskussion beantragt Rf. Ballin-Meyer-Ahrens Schluss der Debatte. Der Antrag wird mit folgendem Abstimmungsergebnis beschlossen:


dafür:                 40       (OB, 21 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 pro NRW)

dagegen:          25       (13 SPD, 7 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Rh. Lindlar)

Enthaltungen:     1       (CDU)