Beschluss:
Für den südlichen Teil des Gewerbegebietes Fixheide ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.
Dieser erfasst den Bereich der Bebauungspläne 26b/77/II – 1. Änderung - „Bereich Fixheide“ und 26b/II „Fixheide-Süd“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2
BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)
Enth.: 1 (pro NRW)