Beschluss:

 

Für den südlichen Teil des Gewerbegebietes Fixheide ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.

Dieser erfasst den Bereich der Bebauungspläne 26b/77/II – 1. Änderung - „Bereich Fixheide“ und 26b/II „Fixheide-Süd“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

dafür:          16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)

Enth.:            1  (pro NRW)