Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Leverkusen 2011 -2014 (s. Anlage).

 

2. Er trägt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (§§ 79 Abs. 2 SGB VII, 15 Abs. 3 KJFöG) dafür Sorge, dass von den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu verwenden ist. Die Höhe des angemessenen Anteils ist im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2011 festgelegt. Der Gesamtumfang des in der Vorlage genannten Ansatzes wird für die Dauer des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                Häusler                                    Adomat


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                         1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

Enth.:            3  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)