Beschluss:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1 Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 4.250,00 € pro Monat.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 500,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
1.3 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten die maximal mögliche finanzielle Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW.
2 Geldwerte Leistungen
Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.
3 Die Regelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.
dafür: 59 (OB, 20 CDU, 16 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 1 OP)
dagegen: 3 (2 pro NRW, 1 OP)
Enth.: 3 (1 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)