Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

                                                 

     1     Geldleistungen

     1.1  Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 4.250,00 € pro Monat.

 

     1.2  Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 500,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

     1.3  Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten die maximal mögliche finanzielle Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW.

 

2          Geldwerte Leistungen

Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

3     Die Regelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.


dafür:          59  (OB, 20 CDU, 16 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 1 OP)

dagegen:     3  (2 pro NRW, 1 OP)

Enth.:            3  (1 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)