Beschluss:
1. Über die während der 1. öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der / des
A1 Kulturausbesserungswerk, Träger und Förderverein freie
Jugend- und Kulturzentren e. V.
Uwe
Stracke
Kolberger
Str. 95 a
51381
Leverkusen
A2 Flüchtlingsrat Leverkusen
Kolberger Str. 95 a
51381 Leverkusen
Behörde 1 Wehrverwaltung, Wehrbereichsverwaltung
West
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf
Behörde 2 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AÖR
Behörde 3 Polizei Köln
Walter-Pauli-Ring 2-4
51103 Köln
Behörde 4 PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Postfach 12 02 55
45312 Essen
Behörde 5 Nabu, BUND, LNU
Frank Gerber
Friedensstr. 3
51373 Leverkusen
Behörde 6 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
Behörde 7 Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
Behörde 8 Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Behörde 9 Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL)
Overfeldweg 23
51371
Leverkusen
Behörde 10 DB Services Immobilien GmbH
Deutz-Mülheimer Str. 22-24
50679 Köln
Behörde 11 Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 14 der Niederschrift) entschieden. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt im Norden durch die Lützenkirchener Straße, die westliche Grenze der Eckbebauung Lützenkirchener Straße / Werkstättenstraße, dann entlang der Werkstättenstraße bis zur Südgrenze der Halle Nord, dieser nach Osten folgend bis zur östlichen Grenze des Bahnstadtgeländes (rückwärtige Grenze der Grundstücke Feldstraße), dieser Grenze nach Süden folgend bis zum Anschluss der Torstraße, von hier nach Westen bis zur ehemaligen Werksstraße („Feuerstraße“), dieser nach Norden folgend bis zur nördlichen Kante der Halle Süd, dieser Kante nach Westen folgend bis zum vorhandenen Gleisfeld der Bahnstrecke und entlang der Bahnstrecke nach Norden zur Lützenkirchener Straße.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 15 der Niederschrift zu entnehmen.
3. Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung und der geänderten
Planungsziele wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 A/II „nbs:o – Grüne
Mitte“ geändert
(Anlage 3 der Vorlage). Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung und
Ergänzung der textlichen Festsetzungen (Anlage 4 der Vorlage) und der Begründung
einschließlich des Umweltberichts (Anlage 5 der Vorlage) wird in der
vorliegenden Fassung zugestimmt.
4. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist mit der der Vorlage beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden
können. Diese sind in der
Anlage 6 der Vorlage dargestellt.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 sowie 4a Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB.
dafür: 53 (OB, 18 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)
Enth.: 8 (6 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW)