Beschluss:

 

1. Über die während der 1. öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der / des

 

A1                   Kulturausbesserungswerk, Träger und Förderverein freie Jugend- und Kulturzentren e. V.

               Uwe Stracke

               Kolberger Str. 95 a

               51381 Leverkusen

 

A2                               Flüchtlingsrat Leverkusen

                                    Kolberger Str. 95 a

                                    51381 Leverkusen

 

Behörde 1      Wehrverwaltung, Wehrbereichsverwaltung West

                                    Wilhelm-Raabe-Str. 46

                                    40470 Düsseldorf

 

Behörde 2      Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AÖR

 

Behörde 3      Polizei Köln

                                    Walter-Pauli-Ring 2-4

                                    51103 Köln

 

Behörde 4      PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung

                                    Postfach 12 02 55

                                    45312 Essen

 

Behörde 5      Nabu, BUND, LNU

                                    Frank Gerber

                                    Friedensstr. 3

                                    51373 Leverkusen

 

Behörde 6      LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

                                    Endenicher Str. 133

                                    53115 Bonn

 

Behörde 7      Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln

                                    An der Schusterinsel 2

                                    51379 Leverkusen

 

Behörde 8      Handwerkskammer zu Köln

                                    Heumarkt 12

                                    50667 Köln

 

Behörde 9      Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL)

                                    Overfeldweg 23

                                    51371 Leverkusen

 

Behörde 10    DB Services Immobilien GmbH

                                    Deutz-Mülheimer Str. 22-24

                                    50679 Köln

 

Behörde 11    Bezirksregierung Düsseldorf

                                    Postfach 300865

                                    40408 Düsseldorf

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 14 der Niederschrift) entschieden. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt im Norden durch die Lützenkirchener Straße, die westliche Grenze der Eckbebauung Lützenkirchener Straße / Werkstättenstraße, dann entlang der Werkstättenstraße bis zur Südgrenze der Halle Nord, dieser nach Osten folgend bis zur östlichen Grenze des Bahnstadtgeländes (rückwärtige Grenze der Grundstücke Feldstraße), dieser Grenze nach Süden folgend bis zum Anschluss der Torstraße, von hier nach Westen bis zur ehemaligen Werksstraße („Feuerstraße“), dieser nach Norden folgend bis zur nördlichen Kante der Halle Süd, dieser Kante nach Westen folgend bis zum vorhandenen Gleisfeld der Bahnstrecke und entlang der Bahnstrecke nach Norden zur Lützenkirchener Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 15 der Niederschrift zu entnehmen.

 

3. Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung und der geänderten Planungsziele wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 A/II „nbs:o – Grüne Mitte“ geändert
(Anlage 3 der Vorlage). Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen (Anlage 4 der Vorlage) und der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist mit der der Vorlage beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

 

5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden können. Diese sind in der
Anlage 6 der Vorlage dargestellt.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 sowie 4a Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB.


dafür:          53  (OB, 18 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

Enth.:            8  (6 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW)