Nachtrag: 26.05.2011

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Wie Antrag


Rh. Schoofs benennt im Verlauf der Diskussion Urteile des Landgerichtes Dortmund und des Verwaltungsgerichtes Köln, die der Niederschrift als Anlage 16 beigefügt sind.

 

Frau Drescher erklärt, dass im Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist, für den die Zuständigkeit beim Bau- und Planungsausschuss liege.

Der Rat könne diesen veröffentlichten Beschluss nicht zurückziehen.


dafür:          11  (6 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW, 2 OP, 1 Die PARTEI)

dagegen:   50  (OB, 19 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler)

Enth.:            1  (DIE LINKE)