Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der nbso die Weisung, den Gesellschaftsvertrag nach Maßgabe der Begründung zu ändern.

 

2. Die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. Ziff. 1 vom Rat bestellten städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der nbso werden abberufen.

 

3. Der Rat bestellt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. Ziff. 1 in den Aufsichtsrat der nbso die in Anlage 10 der Niederschrift abgedruckten Mitglieder.


- einstimmig -