Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 19.06.07 die in der Anlage 13 der Niederschrift als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder aufgeführten Bewerber in den Beirat für Natur und Landschaft.


- einstimmig -