TOP Ö 12: Satzung zur Festlegung des Anliegeranteils im Rahmen der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Solinger Str. (östliche Straßenseite) von der Einmündung Löhstr. bis einschl. Solinger Str. 72 (Ortsdurchfahrtsgrenze)