Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung zur Festlegung des Anliegeranteils im Rahmen der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Solinger Straße von der Einmündung Löhstraße bis einschl. Solinger Straße 72 (Ortsdurchfahrtsgrenze).
- einstimmig -