Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat wählt in die in Ziffern 1 - 10 und 11 - 13 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) genannten Ausschüsse die in der Anlage 8 der Niederschrift benannten Ratsmitglieder zu weiteren Stellvertreterinnen/Stellvertretern im Sinne des § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO), und zwar:

 

für jedes Mitglied der CDU-Fraktion sowie für jede/n von der CDU-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der SPD-Fraktion sowie für jede/n von der SPD-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie für jede/n von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion BÜRGERLISTE sowie für jede/n von der Fraktion BÜRGERLISTE benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der FDP-Fraktion sowie für jede/n von der FDP-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion pro NRW sowie für jede/n von der Fraktion pro NRW benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der OP-Fraktion sowie für jede/n von der OP-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion Freie Wähler OWG-UWG sowie für jede/n von der Fraktion Freie Wähler OWG-UWG benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Gruppe DIE LINKE sowie für jede/n von der Gruppe DIE LINKE benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

 

Die gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind zur weiteren Stellvertretung in der Reihenfolge ihrer Nennung befugt.

 

Rückt ein Ratsmitglied während der Legislaturperiode (2009-2014) nach, so wird es in die Vertretungsliste der Fraktion bzw. Gruppe, der es angehört, in alphabetischer Reihenfolge eingereiht.


- einstimmig -

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.