Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2010 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
3. Der Rat nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Leverkusen (§ 31 GemHVO) zur Kenntnis.
Leverkusen, den 14.06.11
gezeichnet:
Buchhorn Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens Rh. Richrath
dafür: 55 (OB, 21 CDU, 16 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 OP)
Enth.: 4 (3 pro NRW, 1 Die PARTEI)
Die Fraktion BÜRGERLISTE hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.