Beschluss:

 

Das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln im Bereich des Freibades Auermühle soll bei der Bezirksregierung Köln als Geschäftsstelle des Regionalrates angeregt werden. Als wesentliche Voraussetzung ist die Rechtskraft der Überschwemmungsgebietsverordnung „Dhünn“ abzuwarten.


Rf. Marita Schmitz gibt zu Protokoll, dass im weiteren Verfahren das Landschaftsschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet erhalten werden sollen.

 

Rh. Dr. Becker stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Im Hinblick auf eine Änderung des Regionalplans im Bereich des Freibades Auermühle wird die Stadt Leverkusen bei der Bezirksregierung Köln erst dann vorstellig, wenn dem Rat der Stadt Leverkusen ein nachgebessertes Finanzierungskonzept des Investors zum privaten Weiterbetrieb des Freibades Auermühle vorgelegt worden ist.

 

Er bittet diesen geheim abzustimmen. Das erforderliche Quorum von einem Fünftel der Mitglieder des Rates dafür wird jedoch nicht erreicht.

 

Herr Bürgermeister Busch lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

dafür:            9  (6 BÜRGERLISTE, 3 OP)

dagegen:   52  (OB, 21 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 1 pro NRW)

Enth.:            2  (pro NRW)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Busch über die Verwaltungsvorlage abstimmen.


dafür:          54  (OB, 21 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW)

dagegen:     3  (OP)

Enth.:            6  (BÜRGERLISTE)