Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Frage des Rh. Blümel (FDP) nach der Höhe der privaten Lärmschutzwand wird wie folgt beantwortet:

 

In dem Bebauungsplan Nr. 170/I wird dies textlich wie folgt festgelegt:

"Im Bereich der auf der Planzeichnung umgrenzten und mit LSWd gekennzeichneten Fläche ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5,00 m über dem Gelände der angrenzenden Wohnbaugrundstücke zu errichten."

 

Beschlussempfehlung an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I:

Wie Vorlage


- einstimmig -