Beschlussentwurf:

 

1.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3),

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses 2010 in Höhe von 14.161.213,35 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.434.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte, sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 3.727.213,35 € in die Gewinnrücklagen,

 

c)      Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010.

 

2.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 zuzustimmen.

 

3.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 5), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 6), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 7),

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses 2010 in Höhe von 2.680,22 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c)      Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                    Häusler


Rh. Ries (FDP) stellt 2 Fragen zum Jahresabschluss, die über die Niederschrift

beantwortet werden sollen:

 

1.      Aus welchem Geschäftsvorfall resultiert die Summe i.H.v 1,4 Mio. € bei den außerordentlichen Aufwendungen?

 

2.      Auf welche Finanzanlagen wurden i. H. v. 1 Mio. € Abschreibungen

      vorgenommen?

 

Stellungnahme Hr. Dr. Dietzler EVL:

 

Zitat aus dem Geschäftsbericht: Erläuterung der GuV (21) Außerordentlicher Aufwand:

 

Der außerordentliche Aufwand resultiert aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG.

 

Ergänzende Erläuterung: Bei den außerordentlichen Aufwendungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG handelt es sich um Bewertungseffekte, die durch die Neufassung des § 253 HGB hervorgerufen worden sind. Langfristige Rückstellungen sind ab dem GJ 2010 mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Hier betrifft diese Regelung insbesondere die Pensionsrückstellungen und Altersteilzeitverpflichtungen. Im Erfüllungsbetrag sind dabei künftige Gehaltstrends und ein von der Bundesbank vorgegebener Abzinsungssatz zu berücksichtigen.  Die verpflichtende Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften führt damit im Jahresabschluss 2010 zu einem außerordentlichen Einmalaufwand.

 

 

Zitat aus dem Geschäftsbericht: Erläuterung der GuV (19) Beteiligungsergebnis:

 

- Abschreibungen auf Finanzanlagen

 

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme sowie die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Beteiligung am Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co KG (GSH). Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Bewertungsänderung hinsichtlich der Beteiligung an der GSH vorgenommen. Die Anlaufverluste des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 1331 T€ wurden aufwandswirksam erfasst. Die zum 31.12.2009 aktivierten Anlaufverluste in Höhe von 1045 T€ wurden außerplanmäßig abgeschrieben. Grundlage für die Bewertungsänderung ist die mangelnde Werthaltigkeit des ursprünglichen Bewertungsansatzes.

 

Ergänzende Erläuterung: Der ursprüngliche Bewertungsansatz sah vor, die prognostizierten Anlaufverluste als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren und anschließend über die produktive Nutzungsdauer“ des Kraftwerkes anteilig abzuschreiben. Mit dem neuen Bilanzansatz tragen wir der veränderten wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung.

 

 


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu 1.

 

dafür:                16 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler,

                              1 pro NRW)

Enth.:                  2 (1 FDP, 1 OP)

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu 2.

 

dafür:                17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Freie Wähler,

                              1 pro NRW)

Enth.:                  1 (1 OP)

 

Rh. Dr. Mende (SPD) hat gem. § 31 GO NW nicht an der Beratung und

Abstimmung zu Ziffer 2 mitgewirkt.

 

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu 3.

 

dafür:                17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Freie Wähler,

                              1 pro NRW)

Enth.:                  1 (1 OP)