Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen
der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1
GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3),
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2010 in Höhe von 14.161.213,35 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.434.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte, sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 3.727.213,35 € in die Gewinnrücklagen,
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 5), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 6), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 7),
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2010 in Höhe von 2.680,22 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Rh. Ries (FDP) stellt 2 Fragen zum Jahresabschluss, die über die Niederschrift
beantwortet werden sollen:
1. Aus welchem Geschäftsvorfall resultiert die Summe i.H.v 1,4 Mio. € bei den außerordentlichen Aufwendungen?
2. Auf welche Finanzanlagen wurden i. H. v. 1 Mio. € Abschreibungen
vorgenommen?
Stellungnahme
Hr. Dr. Dietzler EVL:
Zitat aus
dem Geschäftsbericht: Erläuterung der GuV (21) Außerordentlicher Aufwand:
Der
außerordentliche Aufwand resultiert aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG.
Ergänzende
Erläuterung: Bei den außerordentlichen Aufwendungen aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG handelt es sich um Bewertungseffekte, die durch die
Neufassung des § 253 HGB hervorgerufen worden sind. Langfristige Rückstellungen
sind ab dem GJ 2010 mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Hier betrifft diese
Regelung insbesondere die Pensionsrückstellungen und
Altersteilzeitverpflichtungen. Im Erfüllungsbetrag sind dabei künftige
Gehaltstrends und ein von der Bundesbank vorgegebener Abzinsungssatz zu
berücksichtigen. Die verpflichtende
Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften führt damit im Jahresabschluss 2010
zu einem außerordentlichen Einmalaufwand.
Zitat aus
dem Geschäftsbericht: Erläuterung der GuV (19) Beteiligungsergebnis:
-
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Die
Aufwendungen aus Verlustübernahme sowie die Abschreibungen auf Finanzanlagen
betreffen die Beteiligung am Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co
KG (GSH). Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Bewertungsänderung hinsichtlich
der Beteiligung an der GSH vorgenommen. Die Anlaufverluste des Geschäftsjahres
2010 in Höhe von 1331 T€ wurden aufwandswirksam erfasst. Die zum 31.12.2009
aktivierten Anlaufverluste in Höhe von 1045 T€ wurden außerplanmäßig
abgeschrieben. Grundlage für die Bewertungsänderung ist die mangelnde
Werthaltigkeit des ursprünglichen Bewertungsansatzes.
Ergänzende
Erläuterung: Der ursprüngliche Bewertungsansatz sah vor, die prognostizierten
Anlaufverluste als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren und anschließend über
die produktive „Nutzungsdauer“ des Kraftwerkes anteilig abzuschreiben. Mit dem neuen
Bilanzansatz tragen wir der veränderten wirtschaftlichen Gesamtsituation
Rechnung.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu 1.
dafür: 16
(6 CDU, 5
1 pro NRW)
Enth.: 2 (1 FDP, 1 OP)
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu 2.
dafür: 17
(6 CDU, 5
1 pro NRW)
Enth.: 1 (1 OP)
Rh. Dr. Mende (
Abstimmung zu Ziffer 2 mitgewirkt.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu 3.
dafür: 17
(6 CDU, 5
1 pro NRW)
Enth.: 1 (1 OP)