Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt, den Organen der
Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2010
Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, von dem durch
den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 3.009.829,43
€ einen Teilbetrag in Höhe von 1.700.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen
für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen,
sowie einen Teilbetrag von 1.309.829,43 € in die Sicherheitsrücklage der
Sparkasse Leverkusen einzustellen.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)
Rf. Bruchhausen-Scholich übernimmt den Vorsitz zu TOP 2.9.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu 1.
- einstimmig –
Rh. Eimermacher (CDU), Rh. Bast (
(pro NRW) haben gem. § 31 GO NW nicht an der Beratung und
Abstimmung zu Ziffer 1 mitgewirkt.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu 2.
dafür: 18 (6 CDU, 5
1 OP, 1 pro NRW)
dagegen: 2 (BÜRGERLISTE)