Beschluss:
Die Bezirksregierung Köln als zuständige
Behörde für Lehrerzuweisungen an den Schulen wird aufgefordert, den Stellenplan
der Lehrer an der Hauptschule Görresstraße, die auslaufend aufgelöst wird,
entsprechend den gegebenen Schülerzahlen beizubehalten.
Die volle Unterrichtsversorgung aller
Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Görresstraße als immer noch
eigenständige Schule muss auch am Standort Theodor-Wuppermann-Hauptschule
gewährleistet sein.
- einstimmig -