Beschluss: vertagt

Frau Riemer erläutert den gestellten Bürgerantrag.

 

Rh. Dr. Becker (OP) sieht in der aktuellen Leverkusener Regelung mit insgesamt zwölf verkaufsoffenen Sonntagen (je vier in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch) einen Verstoß gegen das geltende Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW), welches lediglich eine Legitimation für insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet gebe (vgl. § 6 Abs. 1 LÖG NRW:An jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.“). Insofern sei die Leverkusener Handhabung gesetzeswidrig und bedürfe der Neuregelung. Er verweist auf Großstädte, die sich an den Wortlaut der gesetzlichen Vorgaben halten (Frankfurt, Saarbrücken, Lüneburg) und auf Großstädte, die § 6 Abs. 4 Satz 2 LÖG („Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.“) so wie Leverkusen interpretieren (Köln, Düsseldorf).

 

Im Übrigen weist Rh. Dr. Becker (OP) darauf hin, dass Änderungen des aktuellen LÖG NRW derzeit auf Landesebene diskutiert würden (vgl. Berichtspflicht § 14 LÖG NRW). Er regt an, dass sich die Antragsteller auch auf der landesparlamentarischen Ebene für ihr Anliegen stark machen.

 

Die Verwaltung verweist darauf, dass die derzeitige Leverkusener Regelung durch einen Ministerialerlass legitimiert sei.

 

Rh. Marewski (CDU) stellt den Antrag, den Bürgerantrag zu vertagen, bis der Bericht der Landesregierung an den Landtag über die Auswirkungen des aktuellen LÖG NRW erfolgt und die Diskussion über Änderungen auf Landesebene abgeschlossen sind. In Abhängigkeit von den neuen Regelungen könne anschließend im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden über den Bürgerantrag und etwaige noch erforderliche Maßnahmen beschlossen werden.

 

Weiterhin appelliert Rh. Marewski (CDU) an die drei Werbegemeinschaften, vorab als freiwilliges Entgegenkommen von derzeit je vier verkaufsoffenen Sonntagen in den Stadtteilen Wiesdorf, Opladen und Schlebusch auf drei verkaufsoffene Sonntage je Stadtteil zu reduzieren, um das Anliegen der Antragsteller zu unterstützen. Er verweist darauf, dass eventuell Spätöffnungszeiten an Samstagen eine Alternative sein könnten.

 

Rh. Dr. Becker (OP) spricht sich gegen die Vertagung des Bürgerantrages aus, weil eine Neuregelung dann wohl erst im Jahr 2013 zum Tragen käme. Denn die Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage in Leverkusen im Jahr 2012 erfolge voraussichtlich eher als eine mit dem Vertagungsantrag abzuwartende Gesetzesnovellierung auf Landesebene.

 

Rh. März lässt über den Vertagungsantrag von Rh. Marewski (CDU) abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird bis zur Entscheidung auf Landesebene über Neuregelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) vertagt.

 

dafür:          11  (3 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)

 

Rh. Schönberger (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

 

Die personenbezogenen Daten der Antragsteller zu TOP 4 sind der Niederschrift als nichtöffentliche Anlage 2 beigefügt.