Nachtrag: 14.10.2011

Rh. Dr. Mende (SPD) gibt die als Anlage 24 zur Niederschrift beigefügte Erklärung zu Protokoll.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), ändert den Beschlussentwurf zu dem Antrag Nr. 1101/2011 wie folgt ab:

 

„Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich für ein generelles Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Flughafen Köln/Bonn aus. Die Stadt Leverkusen erwartet von der Kommission die genaue Prüfung, wie mit verspäteten Maschinen, die den Zielflughafen Köln/Bonn haben, zu verfahren ist und welche Landerechte es geben kann, um für Passagiere und die Airlines unzumutbare Härten und auch eine zusätzliche Belastung der Umwelt durch Umleitungen zu vermeiden.“

 

Im Verlaufe der Diskussion fasst Herr Oberbürgermeister Buchhorn den zweiten Teil des Änderungsantrags zusammen und kündigt in Abstimmung mit den Antragstellern an, diesen wie folgt zur Abstimmung zu stellen:

 

„Die Stadt Leverkusen erwartet von der Kommission die genaue Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, auch verspätete Maschinen, die den Zielflughafen Köln/Bonn haben, dort landen zu lassen.“

 

Auf Wunsch von Rh. Küchler (SPD) lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn getrennt über ein Nachtflugverbot und den Umgang mit verspäteten Maschinen abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich für ein generelles Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Flughafen Köln/Bonn aus.

 

dafür:          60  (OB, 20 CDU, 12 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 pro NRW, 1 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

dagegen:     1  (OP)

 

2. Die Stadt Leverkusen erwartet von der Kommission die genaue Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, auch verspätete Maschinen, die den Zielflughafen Köln/Bonn haben, dort landen zu lassen.

 

dafür:          40  (OB, 20 CDU, 1 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 pro NRW, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

dagegen:   20  (11 SPD, 6 BÜRGERLISTE, 1 OP)

Enth.:            1  (OP)

 

Der Antrag Nr. 1257/2011 ist damit erledigt.