Beschluss:

 

Für das grob umschriebene bebaute Gebiet zwischen der Autobahn A3 im Westen, der Wupper im Norden, der Raoul-Wallenberg-Straße (L 288) und Bonner Straße (B 8/L 288) im Osten und dem Kreuzungsbereich Bonner Straße/Reuschenberger Straße im Süden ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zur Steuerung von Einzelhandelsnutzungen aufzustellen.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -