Beschlussentwurf
Die Entgeltordnung des Museums Morsbroich wird zum 01.01.2012 – wie in Anlage 1 dargestellt – verändert.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Zu Anlage 1 der Vorlage 1.5 (kein Entgelt wird erhoben bei…) bittet Rh. Ries (FDP) um Erläuterung warum
c) dem Besuch von Eröffnungsveranstaltungen
d) dem Besuch von angemeldeten Reisegruppen sowie
h) Mitgliedern des Betriebsausschusses KulturStadtLev
unter die Entgeltbefreiung aufgenommen werden sollen.
Stellungnahme der KulturStadtLev:
c) dem Besuch von Eröffnungsveranstaltungen
Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind öffentliche Eröffnungen in den Museen in Deutschland grundsätzlich von der Entgeltentrichtung befreit. Das demokratische
Gemeinwesen präsentiert sich zu diesem Anlass u. a. mit hohen politischen Repräsentanten der Stadt, zum Beispiel dem Oberbürgermeister, die zu den Bürgern und Gästen sprechen. Hier wird keine Dienstleistung angeboten, sondern das Selbstverständnis der Bürgergesellschaft artikuliert. Aus diesem Grund sind öffentliche Eröffnungen entgeltbefreit.
d) dem Besuch von angemeldeten
Repräsentationsgruppen
Offizielle Delegationen wie zum Beispiel Besuchergruppen aus Partnerstädten, die das Schloss im Rahmen repräsentativer Programme der Stadt Leverkusen besuchen, sind vom Eintritt befreit. Es wäre unüblich und kontraproduktiv, wenn man Gäste einlädt und sie zur Bezahlung des Programms verpflichtet.
h) Mitgliedern des Betriebsausschusses
KulturStadtLev
Der Betriebsausschuss KulturStadtLev ist ein wichtiges demokratisches Medium der Stadt Leverkusen; seine Mitglieder fällen Entscheidungen, mit denen sie die Kulturpolitik der Stadt gestalten. Aus diesem Grund ist es nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, dass sie freien Zugang zu den Kulturangeboten der Stadt erhalten und sich jederzeit über das aktuelle Programm, den baulichen Zustand oder das Erscheinungsbild des Museums informieren können.
Bei den in der Anfrage aufgeführten Entgeltbefreiungen handelt es sich um Regelungen, die durch die Änderung der Entgeltordnung nicht berührt werden; die gültige Entgeltordnung wurde in diesen Punkten lediglich fortgeschrieben.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 16 (6 CDU, 5
dagegen: 3 (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)
Enth.: 2 (1 FDP, 1 DIE LINKE)