Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 43.200 € im Teilfinanzplan des FB 36 unter
Finanzstelle:     36 000 230 021 006
Finanzposition: 78 2600
Bezeichnung:    Beschaffung Radarkamera

 

gezeichnet:   

 

 

Buchhorn                               Stein                          Häusler

 


Nach einer ausgiebigen Diskussion zum Thema bittet Rh. Dr. Becker (OP) um eine

Auflistung möglicher Standorte der Kamera um besser beurteilen zu können ob hier

der Gedanke des Geldeintreibens im Vordergrund steht, oder tatsächlich die

Verkehrssicherheit.

 

Rf. Tietz (DIE LINKE) bittet aus diesem Grund zusätzlich um eine Aufstellung der

Standorte, an denen in der Vergangenheit die mobile Kamera zum Einsatz gekommen

ist.

 

Stellungnahme des Fachbereiches Straßenverkehr:

 

Hinsichtlich der Ausweitung von Messstellen wird auf die ergänzende Stellungnahme vom 21.11.2011, Punkt 2 verwiesen. Hier wurde ausführlich dargelegt, wo zukünftig Messstellen eingerichtet werden können:

 

·      Stellen, an denen zwar die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, allerdings Messungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sind, bzw.

·      der Radarwagen nicht positioniert werden kann, oder

·      ein absolutes Haltverbot angebracht ist, in dem auch der Radarwagen nicht stehen darf.

 

Ebenso wurde dargelegt, dass bislang keine Prüfungen zur Ausweitung der Messstellen vorgenommen wurden, um hier nicht unnötig Personal zu binden, falls die Mittel für die Kamera nicht bewilligt werden. Es kann daher nur bei der Aussage bleiben, dass über die Einrichtung zusätzlicher Messstellen zu gegebener Zeit über z.d.A. berichtet wird.

 

Zudem wurde auf die Unfallentwicklung hingewiesen.

Am 25.11.2011 fand eine Besprechung bei der Polizei Köln statt, hinsichtlich der neuen Grundsatzrichtlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Erlass MIK NW v. 26.10.2011 – 41 – 61.02.01). In dem Erlass wird dargelegt, dass zum Zwecke der Unfallbekämpfung die polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen ausgeweitet werden sollen auf Bereiche, die keine Unfallbrennpunkte / schutzwürdigen Zonen darstellen. Es wurde erörtert, wie der Erlass in Zusammenarbeit mit der Stadt Leverkusen im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung sinnvoll umgesetzt werden kann.

 

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, dass zukünftig an jeder Messstelle beidseitig gemessen werden soll, da nicht nur eine Fahrbahnseite, sondern die Stelle an sich als Gefahrenstelle deklariert ist. Hierdurch verdoppelt sich die Anzahl der Messstellen von 219 auf 438 Messstellen. Für diese Messung ist das neue Radargerät auch vorgesehen.

 

Zudem erklärte die Polizei mit Schreiben vom 28.11.2011, welches den ergänzenden Ausführungen beigefügt wurde, die Straßen mit einem erhöhten Anteil an Geschwindigkeitsunfällen als Gefahrenstellen im Sinne des § 48 OBG NW.

Hiermit wird der Stadt das Recht übertragen auch an diesen, von der Polizei deklarierten Stellen, Messungen vorzunehmen.

 

Hierzu werden zukünftig folgende Straßen zählen in denen auch durchaus mehrere Messstellen eingerichtet werden können:

Olof-Palme-Straße

Kölner Straße          

Fixheider Straße

Oulustraße    

Berliner Straße

Schießbergstraße   

Gustav-Heinemann-Straße

Yitzhak-Rabin-Straße

Steinbücheler Straße
Friedrich-Ebert-Straße

Kölner Straße

 

Der Fachbereich Straßenverkehr hofft, dass hiermit nochmals deutlich gemacht werden konnte, dass die Anschaffung einer zweiten Radarkamera der Verkehrssicherheit, Geschwindigkeitsüberwachung und somit der Unfallbekämpfung dient.

 

Eine Übersicht der bisherigen Messstellen ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Freie Wähler)

dagegen:     4  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 DIE LINKE)

Enth.:            1  (OP)