Beschluss: zurückgezogen

Herr Krause (CDU) beantragt die Streichung des Tagesordnungspunktes, da es sich seiner Ansicht nach um eine Anfrage handelt, welche über z.d.a:Rat beantwortet werden kann.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet um Beantwortung folgender Anfrage über z.d.A.:Rat.:

 

„Zu den Beitragszahlungen der Anwohner der Stichstraßen, die von der Baumberger Straße abzweigen, und die zum einen – kurze, bis ca. 80 Meter Stichstraßen – mit zu den Sanierungskosten der Wohnsammelstraße Baumberger Straße herangezogen werden, und die zum anderen – eine längere, etwa 120 Meter Stichstraße – nicht zu den Sanierungskosten herangezogen werden, hätten wir gerne eine eindeutige rechtsverwertbare Auskunft – bitte mit Angabe der Paragraphen/Paragraphenwerke, die dieser Rechtsauskunft zugrunde liegen ! -, warum hier Grundstücke, die nicht an der sanierten Straße direkt anliegen, sie aber notwendigerweise alle gleichermaßen bis zu ihrem Grundstück nutzen müssen, zum einen zahlen sollen, zum anderen eben nicht.

 

Kurz: Warum müssen die einen zahlen, die anderen nicht, obwohl alle Grundstücke nicht direkt an der sanierten Straße liegen, aber alle den gleichen Nutzen – nämlich die notwendige Befahrung dieser Stichstraßen bis zu ihrem Grundstück - , also den gleichen Rechtsstatus haben?“

 

Frau Weber (01) sagt eine Beantwortung zu.

 

Der Antrag 1329/2011 wird vom Antragsteller zurückgezogen.