Beschluss:

 

1.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 196/I „Kita Burgweg“ einschließlich Begründung (Anlage 6 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

2.   Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird aufgrund des beschleunigten Verfahrens abgesehen.

3.   Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I


- einstimmig -