Die Verwaltung wird beauftragt, in einem halben Jahr über die Erfahrungen zu berichten.
Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung und dem erteilten Auftrag zum Erfahrungsbericht erledigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem halben Jahr über die Erfahrungen zu berichten.
Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung und dem erteilten Auftrag zum Erfahrungsbericht erledigt.