Beschluss:
1.
Der
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im Bereich der Aufgaben nach dem
Heilpraktikergesetz für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker
eingeschränkt für Psychotherapie wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die
Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei
Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und
Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der
Grundlage der Anlage 9 zur Niederschrift abzuschließen.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -