Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der Grundlage der Anlage 9 zur Niederschrift abzuschließen.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -