Beschluss:
1.
Der
Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf im Bereich der Aufgaben nach dem
Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Physiotherapie wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die
Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei
Heilpraktikeranwärtern für den Bereich Heilpraktiker eingeschränkt für
Physiotherapie mit der Stadt Düsseldorf auf der Grundlage der Anlage 10 zur
Niederschrift abzuschließen.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -