Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf im Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Physiotherapie wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für den Bereich Heilpraktiker eingeschränkt für Physiotherapie mit der Stadt Düsseldorf auf der Grundlage der Anlage 10 zur Niederschrift abzuschließen.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -