Beschluss: erledigt

Auf Anfrage von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erläutert Herr Louis (36), dass mit den Mitteln der Verkehrsmessung zwar feststellbar ist, ob Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, aber nicht, ob „Rennen“ gefahren werden und wer dies tut (z.B. Jugendliche). Bei Bekanntwerden von solchen Vorfällen werden die Behörden eigenmächtig tätig, eine gesonderte Aufforderung der Polizei zum Handeln ist grundsätzlich nicht notwendig, da die Verkehrsüberwachung zu deren gesetzlichen Pflichtaufgaben gehört. Die Verwaltung wird jedoch die Polizei gesondert darauf hinweisen, dass in Hitdorf während der Nachtzeit mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erklärt der Antragsteller den Antrag für erledigt.