Beschluss:
Bei in der Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I liegenden Angelegenheiten wird in den Fällen des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 3, 5, 7, 9 und 13 der Hauptsatzung gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung von dem jeweils fachlich zuständigen Ausschuss eine Beschlussempfehlung im Wege der Vorberatung eingeholt.
- einstimmig -