Rh. Ippolito (SPD) erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung zu TOP 7 teil. Rh. Schönberger (CDU) übernimmt für diesen TOP als Vertreter die Sitzungsleitung.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion und Austausch der bekannten Argumente.

 

Zur Frage der Zuständigkeit erläutert Frau Zlonicky (61) den Unterschied zwischen dem Bebauungsplanverfahren und der Realisierung, zu der der Baubeschluss gehört.

Sie führt aus, dass sich Frau Weber (01) in ihrer Aussage in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I auf den Baubeschluss bezog.

Frau Zlonicky (61) weist darauf hin, dass das Bebauungsplanverfahren gänzlich unabhängig von der Realisierung ist. Es unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde, für die der Rat zuständig ist. Dieser hat sie für einen Großteil der Beschlüsse an den Bau- und Planungsausschuss delegiert. Daher ist es völlig korrekt, dass der Auslegungsbeschluss im Bau- und Planungsausschuss gefasst werden kann. Damit eröffnet sich den Bürgern die Möglichkeit, ihre Meinung dazu umfassend darzulegen. So kann auch das Gutachten als Einwendung gewertet werden.

 

 

Rh. Quatz (BÜRGERLISTE) stellt den Antrag, die Vorlage zu vertagen bis das Gutachten des Herrn Prof. Dr.-Ing. Steinhauer da ist.

 

dafür:                8 (4 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 OP)

dagegen:          9 (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler)

 

 

Beschluss:

 

1.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 192/I „Ringstraße“ in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung wird zugestimmt.

                                              

2.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB

 


dafür:                9 (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler)

dagegen:          8 (4 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 OP)