Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlussentwurf der Vorlage Nr. 1414/2012 wird derart abgeändert:

 

I. Der kommunale Betrieb des Freibads Auermühle wird bis auf weiteres ausgesetzt.

 

II. Die technischen Einrichtungen, die Aufbauten und das Außengelände werden vom Sportpark Leverkusen im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen gesichert, gewartet und gepflegt, so dass eine mittelfristige Wiederinbetriebnahme durch einen privaten Betreiber oder durch die Stadt bei entsprechend verbesserter Haushaltslage aus haushaltsrechtlicher Sicht möglich ist.

 

III. Der SPL wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht zu prüfen, welche Potentiale die Fläche für die Stadtentwicklung haben kann. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen die Rahmenbedingungen, insbesondere die benachbarten Nutzungen (Klinikum, Wohnen, Kindergarten), die Umweltbelange (Naturschutz, Gewässerschutz), die verkehrliche Erschließung sowie auch die landesplanerischen Vorgaben konkretisiert und gutachterlich untersucht werden. Über die Ergebnisse wird der Rat und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zeitnah informiert. Weiterhin wird der SPL beauftragt, die steuerlichen Auswirkungen einer Veräußerung des Geländes auf den SPL/den BgA Bäder gutachterlich prüfen zu lassen.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über den Antrag in der Fassung der Bezirksvertretung III abstimmen.


dafür:          36  (OB, 22 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 1 Freie Wähler)

dagegen:   24  (14 SPD, 6 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW, 1 DIE LINKE)

Enth.:            3  (OP)