Die Elterninitiative Buddelkiste e.V. hat bisher durch das Land 42 Plätze für Kinder in Tageseinrichtungen gefördert bekommen, von denen nur 40 Plätze belegt waren. Das ist zulässig, da das Land einen 10%igen Korridor nach oben oder unten bei der Belegung der Plätze zulässt.

Die Förderung dieser zwei nicht belegten Plätze hat einen Umfang von 17.500,- €. Diese Summe muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Träger hat ungedeckte Mietkosten in Höhe von ca. 23.500,- €.

Unter Berücksichtigung der Überzahlung der zwei nicht belegten Plätze bleibt für den Träger ein nicht gedeckter Mietkostenanteil in Höhe von 6.000,- €, der dem Träger als Mietkostenzuschuss durch die Stadt erstattet werden soll.

Für die neu eingerichteten 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren erhält der Träger eine Landesförderung in Höhe von 58.000,- € für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2012.

Nach Angabe des Trägers sind mit der Landesförderung und der Übernahme des Mietkostenzuschusses von 6.000,- € durch die Stadt Leverkusen die Voraussetzungen für die Betreuung von 10 Kindern unter drei Jahren ab dem 01.01.2012 gegeben.

 

Rh. Dr. Becker gibt folgendes zu Protokoll:

 

Die Verwaltung hat nun eine Ergänzungslösung erarbeit und in Form einer Stellungnahme vorgetragen. Damit ist sie auf unseren Ergänzungsantrag eingegangen und ist der Zielsetzung unseres Antrags gefolgt. Da die hier dargelegte Lösung auch die Zustimmung der Betroffenen findet, bitte ich um Zustimmung zu dem Vorschlag:

 

So verfahren wie Verwaltungsstellungnahme! 

 

Und damit wäre der Vorgang dann wirklich abgeschlossen.

 

 

Beschluss:

 

Es wird ein städt. Mietkostenzuschuss i.H.v. 6.000 € geleistet.

 

- einstimmig -