Herr Nahl (SPD) bittet um Beantwortung folgender Fragestellungen durch die Verwaltung in Bezug auf die Bezirksvertretungs- und Ratszuständigkeit:

 

-         Wer trifft die Entscheidung darüber, ob ein öffentlicher Stellplatz kostenpflichtig wird?

 

-         Wer legt die Uhrzeiten bei den Stellplätzen fest, in denen eine Kostenpflichtigkeit eintritt?

 

 

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat bzw. im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage Nr. 1462/2012 im nächsten Sitzungsturnus zu.

 

Herr Nahl (SPD) gibt ferner folgende Anmerkungen mit der Bitte zu Protokoll, diese für den nächsten Beratungsdurchgang durch die Verwaltung prüfen zu lassen:

 

 

„- Abweichend vom Antrag des Rh. Feller im Bürger-und Umweltausschuss, der u.E. auf einem Missverständnis beruht, sind wir nicht der Meinung, dass die Parkgebühr im Sondergebiet Klinikum schon jetzt auf den Parkplatz Schloss Morsbroich und die Parkplätze Karl-Carstens-Ring ausgedehnt werden sollte. Wir befürchten einen erneuten Verdrängungseffekt in benachbarte Siedlungen und wollen deshalb zunächst die Bebauungsplanung Klinikumgelände und die Machbarkeitsstudie für das Auermühle-Gelände abwarten.

 

- Für das Sondergebiet Klinikum nach derzeitigem Zuschnitt halten wir Gebühren wie in Opladen für angemessen mit dem Zusatz: Tagesticket 4 Euro. (Die Gebühr nach § 5 Abs. 7 der Satzung wäre entsprechend anzupassen.) Um den gewünschten Effekt zu erreichen, halten wir es für ausreichend, die Gebühren im Gebiet nach § 2 Abs. 7 bis längstens 17 Uhr zu erheben, auf jeden Fall samstags und sonntags.“

 

Herr Molitor (01) weist darauf hin, dass in den Fraktionen beraten werden sollte, welche Fragen und Anregungen zu der Vorlage bestehen. Diese sollten der Verwaltung dann kurzfristig zugeleitet werden, damit diese für die Beratung der Vorlage im nächsten Sitzungsturnus noch rechtzeitig aufbereitet werden können.

 

Die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vertagen die Vorlage einstimmig in den nächsten Sitzungsturnus.