Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung und den Sportpark Leverkusen (SPL), den Betrieb der Kletteranlage ab dem 01.05.2012 sicherzustellen.
2. Die Umsetzung erfolgt durch folgende Maßnahmen:
- Die Stadt Leverkusen erwirbt die Kletteranlage sowie die Einbauten in das ehemalige Vereinsgebäude des Opladener Ballsportvereins e.V. (OBV-Heim) von der JOB SERVICE Beschäftigungsgesellschaft Leverkusen gGmbH (JSL).
- Die Kletteranlage und die Einbauten im OBV-Heim werden von der Stadt Leverkusen auf den SPL als Sacheinlage gegen Erhöhung des Eigenkapitals übertragen.
Im Übrigen gelten die Ausführungen in der Begründung.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat Stein
Lt. Auskunft der Verwaltung, wird die Maßnahme
– bis auf den Abschreibungsaufwand i. H. v. 60.000 € –
kostenneutral abgewickelt.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -