1. Rh. Feller (SPD-Fraktion) stellt folgenden Ergänzungsantrag:

 

Das Sondergebiet Klinikum wird um den Parkplatz Schloss Morsbroich sowie um die Parkplätze Karl –Carstens-Ring erweitert.

Für das Sondergebiet gelten die gleichen Parkgebühren wir für den Bereich Opladen.

 

2. Rh. Dr. Naumann (FDP-Fraktion) beantragt, die Vorlage um einen Sitzungsturnus zu vertagen.

 

3. Rh. Scharf (Freie Wähler) regt an, im weiteren Verlauf des Sitzungsturnus Anregungen und Ideen zu sammeln, die in eine Überarbeitung der Vorlage einfließen sollen. Diesem Vorschlag schließt sich die CDU-Fraktion ausdrücklich an.

 

Im Rahmen der Beratung werden Fragen bzw. Anregungen an die Verwaltung gerichtet, die nach der mündlichen Beantwortung auf Wunsch noch einmal schriftlich zusammengefasst werden:

 

  1. Eine Ausweitung des Sonderparkgebiets „Klinikum“ auf die Parkplätze am Schloss Morsbroich und Bewirtschaftung dieses Parkplatzes mit einem Parkscheinautomaten wäre unwirtschaftlich. Ein Parkscheinautomat verursacht in der Anschaffung Kosten von ca. 4.000 – 4.500 €. Aktuell wird der Parkplatz jedoch durch die Beschilderung (Parkscheibenregelung) sowie die konsequente Überwachung durch den Fachbereich Straßenverkehr wenig genutzt, so dass nahezu keine Einnahmen mit dem Parkscheinautomaten zu erzielen wären.

 

  1. Die Ausweitung des Sonderparkgebiets „Klinikum“ auf die Parkflächen entlang des Karl-Carstens-Rings ist wenig sinnvoll, weil diese Parkflächen insbesondere zur kostenfreien und zeitlich unbegrenzten Nutzung angelegt wurden, um so aus dem Wohngebiet Parksuchverkehre fern zu halten und Stellmöglichkeiten für Langzeitparker an dieser Stelle zu schaffen. Durch die Bewirtschaftung mit einem Parkscheinautomaten wird allerdings erreicht, dass Fahrzeuge dann doch eher im Wohngebiet abgestellt werden, weil von dort ggf. kürzere Wege zum Arbeitsplatz oder zum Besuch eines Patienten zurückzulegen wären (Verdrängungseffekt).

 

  1. Es ist möglich, den Parktarif an Klinikum dem im Stadtteil Opladen erhobenen Tarif anzugleichen. Die Tarife unterscheiden sich ohnehin nur in zwei Punkten:

 

o       in Opladen wird keine Parkhöchstgebühr erhoben, am Klinikum war hier ein Betrag von 6,00 € vorgesehen

o       in Opladen besteht ab der 2. Stunde eine 20-Minuten-Taktung, am Klinikum war eine 10-Minuten-Taktung vorgesehen

 

Es ist daher durchaus möglich, die beiden Tarife gleich zu gestalten.

 

  1. Die „krummen“ Parkgebühren von beispielsweise 0,66 €  kommen dadurch zustande, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses beim Einsatz elektronischer Parkzeitüberwachungssysteme (Handyparken bzw. Park-O-PIN) ein 10 %er Aufschlag auf die zu erhebende Parkgebühr berechnet wird, weil im Gegenzug diese Systeme eine minutengenaue Abrechnung ermöglichen und die Verwaltung durch den 10 %igen Aufschlag die Kosten gegenüber dem Betreiber der Systeme ausgleicht.

 

  1. Es werden nur im Bereich des Klinikums an allen Wochentagen (also auch sonntags) Parkgebühren erhoben. Auf allen anderen gebührenpflichtigen Parkplätzen ist der Sonntag nach wie vor gebührenfrei, samstags soll allerdings zukünftig im Nahbereich des Kinopolis bzw. der Rathausgalerie die Gebührenpflicht auf 20:00 Uhr ausgedehnt werden. Dies ist durch die Öffnungszeiten in der Rathausgalerie notwendig geworden, weil ansonsten die Besucher des Kinopolis bzw. der Rathausgalerie auf die dann gebührenfreien öffentlichen Parkflächen ausweichen würden.

 

  1. Der Prüfauftrag, ob im Bereich des Marktplatzes Wiesdorf zusätzliche Parkflächen auf dem seinerzeit frei geräumten Areal angelegt werden können, wird an das zuständige Baudezernat mit der Bitte um Beantwortung bis zum Ende der 10. KW weitergeleitet, damit in der Bezirksvertretungssitzung am 12.03.12 diese Information zur weiteren Beratung vorliegt.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, die Vorlage um einen Sitzungsturnus zu vertagen und in dessen Verlauf Anregungen und Ideen zu sammeln.