Herr Roth (ISR, Innovative Stadt und Raumplanung GmbH & Co. KG) stellt den Bebauungsplan in den wesentlichen Grundzügen vor.

 

Herr Pott (OP) spricht Lob für den Bebauungsplan aus und merkt an, dass die verkehrsrechtlichen Probleme geprüft und gut dargestellt wurden.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) lobt die Planung. Er gibt allerdings zu verstehen, dass der Lärmschutz aus seiner Sicht nicht gesetzeskonform gelöst ist und begründet diese Ausführungen.

 

Frau Zlonicky (61) erklärt, dass der Lärmschutz sehr ausführlich in der Vorlage geprüft und behandelt wurde und verweist u.a. auf die Seiten 39 und 40 der Vorlage.

Sie gibt zu Protokoll, dass laut Gutachter der Körperschall nur Auswirkungen bis zu 20 Meter neben den Bahnlinien hat und daher für das oben genannte Baugebiet nicht relevant ist.

 

Herr Schröder (Freie Wähler) beantragt nach einer regen Diskussion den Schluss der Debatte. Dieser Antrag wird mehrheitlich im Bau- und Planungsausschuss sowie in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschlossen.

 

 

 

Beschluss:

 

1. Für das Plangebiet Nr. 172 D/II „nbs:o – Wohnen Nord-West“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB - aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch die südliche Grenze der Bebauung an der Lützenkirchener Straße und im weiteren Verlauf durch die Adam-Riese-Straße (süd-westliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 172 C/II)

- im Osten durch die Grete-Hermann-Straße (westliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 172 C/II)

- im Süden durch die Bahnstadtchaussee (nördliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 172 A/II) und

- im Westen durch die Werkstättenstraße (gleichzeitig Grenze des Bebauungsplans 172 A/II)

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 3 der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172 D/II „nbs:o – Wohnen Nord-West“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172 D/II „nbs:o – Wohnen Nord-West“ ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB.

 

 

 

 

 


Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II

 

 

Beschlussempfehlung an den Bau- und Planungsausschuss

 

Wie Vorlage

 

dafür:                13 (3 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                              1 Freie Wähler, 2 OP, Herr Müller)

dagegen:          1 (pro NRW)

 

 

 

 

Bau- und Planungsausschuss

 

dafür:                12 (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                              1 Freie Wähler, 1 OP)

dagegen:            2 (Bürgerliste)

 

 

 

 

 

Bau- und Planungsausschuss

 

Rh. Ippolito (SPD) schließt die öffentliche Sitzung gegen 16.45 Uhr.

 

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer (CDU) schließt die öffentliche Sitzung

gegen 16.45 Uhr.