Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgestaltende Maßnahmen zur Schaffung von Aufstellflächen für Veranstaltungen in der Fußgängerzone Schlebusch durchzuführen.

 

Leverkusen, den 23.05.2012

 

gezeichnet:

Gietzen                                                                     Pockrand

Bezirksvorsteher                                                     stv. Bezirksvorsteher

 

- einstimmig -