Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt die Straßen Am Falkenberg und Am Wasserturm im Stadtteil Bergisch-Neukirchen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße zu widmen. Der Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen wird beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.
- einstimmig -