Beschluss: Nichtbefassung

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung über die zuvor verteilte Arbeitstagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt, da der Tagesordnungspunkt in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 18.06.12 vom Antragsteller für erledigt erklärt wurde (vergl. TOP 1).