Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Herr Bezirksvorsteher Gietzen schlägt vor, die an der Sauerbruchstraße gelegenen Wohnblöcke an das Sonderparkgebiet Klinikum (Virchowstraße/Semmelweißstraße/ Finkelsteinstraße/Paracelsusstraße) anzubinden, um den Bewohnern über eine Sonderparkberechtigung die Möglichkeit zum Parken zu geben.

 

Herr Saal (CDU) beantragt, die Parkzeiten im Sonderparkgebiet Klinikum samstags und sonntags auf 18:00 Uhr zu begrenzen. Herr Nahl (SPD) erläutert, dass aufgrund seiner Erfahrungen eine Begrenzung bis 17:00 Uhr ausreichend ist. Über die Begrenzung bis 17:00 Uhr besteht Konsens.

 

Herr Saal (CDU) schlägt vor, die für Münsters Gäßchen und die Dechant-Fein-Straße bisher gültige Gebührenfestsetzung (0,20 € für 12 Minuten, Mindestgebühr 0,50 €) beizubehalten, im Übrigen die für das Sonderparkgebiet Klinikum neu vorgeschlagenen Gebühren gemäß der Vorlage Nr. 1462/2012 zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag Nr. 1653/2012

 

dafür:            1  (pro NRW)

dagegen:   11  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

 

 

Abstimmung:

 

Die an der Sauerbruchstraße gelegenen Wohnblöcke werden an das Sonderparkgebiet Klinikum (Virchowstraße/Semmelweißstraße/ Finkelsteinstraße/Paracelsusstraße) angebunden, um den Bewohnern über eine Sonderparkberechtigung die Möglichkeit zum Parken zu geben.

 

- einstimmig -

 

 

Abstimmung:

 

Begrenzung bis 17:00 Uhr an Samstagen und Sonntagen für das Sonderparkgebiet Klinikum

 

- einstimmig -

 

 

Abstimmung:

 

Für Münsters Gäßchen und die Dechant-Fein-Straße bleibt es bei der bisher gültigen Gebührenfestsetzung (0,20 € für 12 Minuten, Mindestgebühr 0,50 €).

 

- einstimmig -