Rh. Marewski (CDU-Fraktion) gibt folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die nachfolgenden Punkte richtigerweise an entsprechender Stelle (S. 41 des Vorentwurfes) mit in den Landschaftsplan aufgenommen werden sollten:

 

-          Das Ein- und Aussteigen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. Zum Schutz der Uferbereiche ist das Betreten der Ufer an anderer Stelle verboten.

-          Eine Grundberührung der steinig-kiesigen Flachwasserzonen ist zu vermeiden. Es gilt, der Fahrrinne zu folgen, wo das Wasser am tiefsten ist.

-          Je 10 Boote ist ein Bootsführer (Guide) erforderlich. Jeder Bootsführer, Guide oder Tourleiter einer Gruppe muss eine ökologische Unterweisung durch die Untere Landschaftsbehörde erhalten haben oder an einem Ökolehrgang des Deutschen Kanu Verbandes teilgenommen haben.

-          Bootsverleihgeschäfte gebäudlicher Art unmittelbar an der Wupper sind verboten.

 

Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler wird folgende Ergänzung beantragt:

 

  1. Friedhof Birkenberg: Ausweisung wie im alten L-Plan
  2. Friedhof Manfort: östlichen Teil als geschützten Landschaftsbestandteil aufnehmen
  3. Park Erholungshaus: als geschützten Landschaftsbestandteil aufnehmen

Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag:

 

-          mehrheitlich , bei einer Gegenstimmung der Fraktion pro NRW

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit vorgenanntem Ergänzungsantrag

 

- einstimmig