Beschluss:
1.
Der Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann im
Bereich der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
„öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Aufgaben nach dem Gesetz über das
Apothekenwesen abzuschließen.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung-