Sitzung: 23.08.2012 F/019/2012
Herr Stadtkämmerer Häusler berichtet
über die aktuelle Haushaltssituation. Er weist darauf hin, dass der in der
Presse aktuell berichtete Überschuss des staatlichen Sektors im ersten Halbjahr
2012 in Höhe von 8,3 Mrd. € ausschließlich durch die gute Kassenlage der
Sozialversicherungen begründet ist. Die Gebietskörperschaft Bund, Länder und
Kommunen beenden das erste Halbjahr 2012 mit einem Ergebnis von -3,3 Mrd. €.
Des Weiteren führt Herr
Stadtkämmerer Häusler aus, dass das Jahresergebnis 2011 mit rd. -16,5 Mio. €
schließt. Für das Haushaltsjahr 2012 wurde ein Ergebnis von rd. -42 Mio. €
geplant. Nach der Prognose zum 30.06. ist ein Ergebnis von rd. -33 Mio. € zu
erwarten.
Die aktuelle Kassenlage entwickelt
sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
2011: rd. -127,5 Mio. €
2012: rd. -116,3 Mio. €.
Zudem berichtet Herr Stadtkämmerer Häusler über die
Gemeinsame Sprachregelung über die Prüfung des Haushalts und
Haushaltssanierungsplans der Stadt Leverkusen.
In einem Telefonat vom 21.08.2012
zwischen Vertretern der Stadt Leverkusen und der Bezirksregierung Köln teilt
die Stadt ihre Absicht mit, den Entwurf des Haushalts 2013 und den Entwurf des
Haushaltssanierungsplans 2013 – 2022 zeitgleich am 24.09.2012 in den Rat
einzubringen, um im Rahmen der planmäßigen Sitzungsfolge dieses gemeinsame
Beratungspaket am 10.12.2012 beschließen zu können.
Seitens der Bezirksregierung
werden keine Bedenken erhoben.
Ziel der Stadt ist es weiterhin,
dass mindestens eine Woche vor dem planmäßigen Finanzausschuss am 17.09.2012
ein aufgrund aktueller Veränderungen fortgeschriebener und zugleich
genehmigungsfähiger Haushaltssanierungsplan dem Rat am 24.09.2012 zum
endgültigen Beschluss vorgelegt werden kann.
Die Bezirksregierung wies darauf
hin, dass zwischenzeitlich alle aufgrund des „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“
erstellten Haushaltssanierungspläne der sogenannten pflichtigen Teilnehmer der
Kommunalaufsicht zur Prüfung vorliegen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen
Prioritäten wird die Kommunalaufsicht zunächst die Prüfung dieser sog.
pflichtigen Kommunen vorrangig abschließen müssen.
Der vorgelegte Sanierungsplan der
Stadt Leverkusen ist mittlerweile aufgrund aktueller Erkenntnisse und
Nachforderungen der Bezirksregierung noch beschlussmäßig durch den Rat
anzupassen. Derzeit wird sich jedoch die Bearbeitung aufgrund der geschilderten
Sachlage verzögern. Eine abschließende Bewertung hängt davon ab, ob die Stadt
jetzt alle Bedingungen zur Prüfung und Genehmigungsfähigkeit des
Haushaltssanierungsplanes erfüllt und damit eine zügige Bewertung durch die
Bezirksregierung erfolgen kann. Ein Abschluss der Prüfung bis zum 17.09.2012
wird angestrebt, kann aber derzeit von der Bezirksregierung nicht zugesichert
werden.