Beschluss:

 

1.      Für den Bereich „Kamp“ ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan zu ändern. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemarkung Lützenkirchen, Flur 41, Flurstücke 339 (Teilbereich) und 367. Die genaue Gebietsabgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

2.      Die Satzung zur Festlegung der Innenbereichsgrenzen für den Ortsteil Kamp – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Kamp vom 10.08.2007 (BS 8 Kamp) soll ergänzt und geändert werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung betrifft die Gemarkung Lützenkirchen, Flur 41, Flurstücke 339 (Teilbereich) und 367. Die genaue Gebietsabgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 2 in Verbindung mit § 5 und § 34 Abs. 4 - 6 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirks-vertretung für den Stadtbezirk III.


dafür:                12  (5 CDU, , 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE,

                            1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

dagegen:            4   (SPD)

Enth.:                  1    (OP)