Beschluss:
Für die Fläche des Plangebietes zwischen Overfeldweg,
Von-Ketteler-Straße und Eifelstraße in Leverkusen-Küppersteg ist ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch – BauGB – im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der
Innenentwicklung“) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist grob wie
folgt begrenzt:
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im Westen durch
die Eifelstraße,
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im Norden durch
die Von-Ketteler-Straße,
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im Osten durch
den Overfeldweg,
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im Süden durch
die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 519 und 518.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage
1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen:
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 a BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -