Beschluss:

 

Für die Fläche des Plangebietes zwischen Overfeldweg, Von-Ketteler-Straße und Eifelstraße in Leverkusen-Küppersteg ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch – BauGB – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist grob wie folgt begrenzt:

-                     im Westen durch die Eifelstraße,

-                     im Norden durch die Von-Ketteler-Straße,

-                     im Osten durch den Overfeldweg,

-                     im Süden durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 519 und 518.

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Über­sichtsplan zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 a BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -