Beschluss:
1.
Der
Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich der Mülldeponie des
Entsorgungszentrums in Bürrig mit der Zielsetzung geändert, dass hier das
Vorhaben „Rostaschenaufbereitungsanlage“ realisiert werden kann.
Der
Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst einen
Teilbereich der Mülldeponie des Entsorgungszentrums Bürrig. Die genaue
Abgrenzung ist der als Anlage beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.
2.
Die Öffentlichkeit
ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer
Bürgerveranstaltung durchzuführen.
Die Beteiligung
erfolgt analog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Richtlinien über
das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Bauleitplanung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit dem frühzeitigen
Beteiligungsverfahren des parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes V 23/I (Vorlage 1726/2012) durchgeführt.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1
Abs. 8 Baugesetzbuch - BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die
Stadtbezirke I und II.
- einstimmig -