Sitzung: 03.09.2012 BP/023/2012
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
1. Für eine Teilfläche der Sonderabfalldeponie am Standort des Entsorgungszentrums Bürrig ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf das Flurstück 155, Flur 21, Gemarkung Bürrig. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 zu entnehmen.
2. Dem Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der
Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist aufgrund der Bedeutung für die
Bezirke I und II in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von Herrn
Oberbürgermeister Buchhorn durchzuführen.
Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB sowie Ziffer 1.1.1 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien des Verfahrens zur Beteiligung der Bürger an der Planung.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse
der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II.
dafür: 15
(5 CDU, 4
1 Freie Wähler, 1 pro NRW, 1 OP)
Enth.: 2 (BÜRGERLISTE)