Herr Oberbürgermeister Buchhorn eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Anschließend gibt er folgende Erklärung zu Protokoll:

 

„In der vergangenen Ratssitzung habe ich zu Protokoll gegeben, dass ich prüfen lassen werde, inwieweit die Äußerungen von Herrn Schoofs bezüglich des o.g. Antrages und insbesondere darin enthaltener Textpassagen – ich erspare Ihnen und mir, diese nochmals vorzutragen – justiziabel sind.

 

Um es abzukürzen: Sie sind es nicht, Gerichte und Rechtsprechung schützen in unserer Demokratie sehr weit die Meinungsfreiheit, so auch diesen Fall!

 

Ich muss aber auch nicht nochmals wiederholen, wie ich persönlich – und diese Einschätzung teilt Herr Stadtkämmerer Häusler mit mir – diese Art der Auseinandersetzung finde: Ich halte sie für abscheulich, auf jeden Fall aber für nicht angemessen, sie ist eines Rates nicht würdig. Aber sie verwundert mich auch nicht, ich weiß ja, aus welcher Ecke sie kommt und was die Intention dahinter ist.

 

Zum Schutze meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Herrn Stadtkämmerer Häusler in diesem Fall, und auch meiner eigenen Person erkläre ich aber hier nochmals, dass ich meine, dass gewisse Anstands- und Ausdrucksformen einzuhalten wären. Und ich erkläre weiterhin, dass ich auch in der Zukunft zweideutige Aussagen auf ihre Rechtskonformität hin überprüfen lassen werde.“