Beschluss:
Dem Haus der Jugend Opladen wird – vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln – zur Finanzierung des o.a. Gestaltungsprojektes ein Betrag von 3.145,- € bewilligt.
Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
- einstimmig -