Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2011 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 04.09.12
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Hupperth Rh. Pockrand
dafür: 52 (OB, 20 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 OP, Dr. Becker)
dagegen: 10 (7 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW)