Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.      Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2011 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.      Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, den 04.09.12

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Rh. Hupperth                         Rh. Pockrand


dafür:          52  (OB, 20 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 OP, Dr. Becker)

dagegen:   10  (7 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW)